Die Präimplantationsdiagnostik wurde vor einigen Monaten durch den Bundestag in einem Entwurf zugelassen. Genutzt werden darf diese zur Untersuchung von Embryonen nur in wenigen Notfällen, in welchen die Wahrscheinlichkeit für eine Totgeburt oder eine gefährliche Entwicklung hoch ist. Neue Ansätze machen jedoch bereits Platz für sicherere Maßnahmen.
Die Präimplantationsdiagnostik ist nun offiziell durch Gesetze in Deutschland definiert. Hierfür sorgte eine letzte Abstimmung am 23. September 2011, bei welcher man der zukünftigen Forschung den Weg ebnete. Eltern haben daher nun die Erlaubnis, künstlich befruchtete Eizellen auf Gendefekte untersuchen zu lassen und hierbei gesundheitliche Risiken bereits frühzeitig zu erkennen. Erhalten muss man jedoch zuvor in jedem Fall eine genaue Beratung sowie eine Erlaubnis von der Ethikkommission.
Die Zukunft der Präimplantationsdiagnostik
Kaum ist das Gesetz für die Präimplantationsdiagnostik genehmigt, scheint es bereits einen neuen Weg zu geben, welcher für die Untersuchung des Erbgutes von Embryos bereitgestellt wird. Das Unternehmen GATC Biotech soll einen Test entwickelt haben, für welchem lediglich das Blut der schwangeren Frau abgenommen werden muss.
Finden kann man in diesem Blut Teile des Erbgutes, welches vom Embryo selbst stammt und bereits viel über die Zukunft des heranwachsenden Kindes aussagt. Forscher können hier erkennen, ob das Kind eine schwerwiegende Krankheit mit sich führen wird und mit welchen Konsequenzen die Familie später zu leben hätte. Finden könnte man hier auch Anzeichen für Trisomie 21 (Down-Syndrom).
Um das Erbgut erst nutzen zu können, muss es im Labor vervielfältigt werden, wonach bereits die Untersuchung stattfinden kann. Möglich soll die Blutabnahme bereits in der 10. Schwangerschaftswoche sein, wobei eine spätere Wiederholung des Verfahrens die Möglichkeit gibt, die Entwicklung der DNA beobachten.
Öffentlich nutzbar soll die Untersuchung des Unternehmens GATC Biotech bereits zum Ende dieses Jahres sein. Somit hätte man eine gute Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung, welche schon seit einiger Zeit aufgrund des recht hohen Risikos für das noch ungeborene Kind von Eltern gemieden wird.
Aufgrund der Tatsache, dass die Untersuchung erst kürzlich eingeführt wurde, besteht hierzu noch kein Gesetz. Festgelegt werden muss daher noch in der Zukunft, ob der Bluttest mit der Vervielfältigung der Erbfragmente des Embryos zulässig ist – und wenn ja, zu welchen Bedingungen.
Die Untersuchung des Nabelschnurblutes und Stammzellentherapie aktuell
Auch nach der Geburt kann die Gesundheit des Kindes durch vorausschauende Maßnahmen geschützt werden. Hierfür bieten mittlerweile viele Unternehmen wie beispielsweise Seracell das Einlagern von Nabelschnurblut an. Entscheiden sich Eltern dafür, wird das Blut über Jahre hinweg unter optimalen Bedingungen geschützt und kann bei Bedarf wieder zurückgegeben werden.
Sollte das Kind später unter ernsten Erkrankungen leiden, kann es über das gesicherte Nabelschnurblut neue Zellen erhalten, welche für den Ersatz bestehender Strukturen genutzt werden können. Beschädigtes Gewebe lässt sich so ersetzen, wobei die Wahrscheinlichkeit eines Abstoßes sehr gering ist.
Eine ähnliche Vorgehensweise findet man bereits seit einigen Jahren in der Stammzellentherapie vor. Hier werden die Zellen mittlerweile auch für die Behandlung von geschädigten Hirnteilen benutzt. Sollte man hier auf lange Sicht positive Ergebnisse feststellen, könnte man bald Personen, die z.B. einen Schlaganfall mit Folgen erlitten haben, bei dem Aufbau geschädigter Zellen helfen. Die Konsequenzen des Schlaganfalls wären somit mit der Stammzellentherapie um einiges gemindert.