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Präimplantationsdiagnostik – Aktueller Stand CDU Parteitag

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 6. Juli 2010 (5 StR 386/09) ist wieder die Politik am Zuge: Der fünfte Strafsenat des BGH in Leipzig bestätigte ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach sich der Angeklagte mit der Anwendung einer so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht strafbar gemacht hat. Seitdem ist die politische Diskussion um dieses Thema wieder voll im Gange. Eine der Hauptfragen ist dabei, in welchem Umfang beim inzwischen in die Jahre gekommenen und damit vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Entwicklung nicht mehr aktuellen Embyonenschutzgesetz (ESchG) nachgebessert werden muss. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Kontroverse im Rahmen des CDU-Bundesparteitages Mitte November in Karlsruhe.

Im ökumenischen Gottesdienst zum CDU-Parteitag erinnerte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, daran, dass jeder Menschen vom Zeitpunkt der Vereinigung von Ei- und Samenzelle ohne Abstufungen Träger von Würde sei. Diese Argumentation teilt der Generalsekretär der CDU: „Meiner Meinung nach ist die Heiligkeit des Lebens mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik nicht vereinbar“, wird Hermann Gröhe im Internetportal der Bundes-CDU zitiert. Rückblickend auf die rund dreienhalbstündige Debatte in Karlsruhe äußerte an gleicher Stelle der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder: „Diese Diskussion war eine Sternstunde unserer Partei.“

In diesen Sternstunden präsentierten Befürworter und Gegener eines PID-Verbotes die gesamte Bandbreite der nicht wenigen Argumente, die für beide Positionen streiten. Die Initiatorin des Antrages, die Spitzenkandidatin der CDU in Rheinland-Pfalz, Julia Glöckner, bezeichnete die PID als „genetische Selektionsmethode“, die Lebensrecht und Menschenwürde verletze.
Die CDU-Pateivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel zählt zu den Befürwortern eines PID-Verbotes. Ihr Kernargument liegt jedoch abseits der inhaltlichen Auseinandersetzung: „Ich habe die Sorge, dass wir die Grenzen nicht richtig definieren.“

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder befürwortet die PID mit Blick auf die Folgen: Es sei besser, Embryonen vor der Einpflanzung zu untersuchen und auszusortieren, als es auf eine etwaige Abtreibung ankommen zu lassen. Insofern sei die PID das kleinere Übel. Ähnlich äußerte sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: „Wenn ein sehnsüchtiger Kinderwunsch von solch einer erblichen Belastung überschattet wird, dann kann die PID das Ja zum Kind stärken.“

Mit einer denkbar knappen Mehrheit von 51 Prozent wurde die Forderung nach dem Verbot der PID Teil des politischen Programms der CDU. Andere Parteien kritisierten diese Parteitagsentscheidung. Die Entscheidung sei „rückwärtsgewandt“ tönte es beispielsweise aus den Reihen der SPD. Die FDP als Partnerin in der Regierungskoalition übte sich in moderateren Tönen. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger räumte zwar ein, dass es sich um eine moralisch schwierige handele, warb aber zugleich für eine „Debatte ohne Denkverbote“ und um die Zulassung der PID – in engen Grenzen.

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